HAKISA Payment · Beyond Firmenkarten
Firmenkarten für Ihre Organisation,einfach beantragt
Beantragen Sie Beyond Corporate Cards für Ihr Unternehmen, Ihren Träger oder Ihre Kommune – digital, in wenigen Schritten.

Bevor Sie starten
Der Antrag hat 7 Schritte. Ihre Angaben werden erst am Ende übermittelt – halten Sie die folgenden Informationen und Unterlagen bitte bereit, dann kommen Sie ohne Unterbrechung durch.
- 1 Unternehmen
- 2 Unterlagen
- 3 Vertreter
- 4 Wirtschaftlich Berechtigte
- 5 Kartenprogramm
- 6 Branding
- 7 Bestätigung
oder zuerst unten prüfen, was Sie benötigen
UnternehmenAngaben zur Firma.6 Angaben
- Gewünschter Leistungsbeginn
Firmenname (Handelsname und rechtliche Firmierung)
Partnername / Handelsname · Rechtliche Firmierung
- Rechtsform
- USt-IdNr.
Handelsregister: Nummer und Registergericht (bei eingetragenen Rechtsformen)
HR-Nummer · Registergericht
Den Handelsregisterauszug erhalten Sie online über das gemeinsame Registerportal der Länder (handelsregister.de), den Transparenzregisterauszug über transparenzregister.de. Beide dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Firmenanschrift
Firmenadresse: Straße & Hausnummer · PLZ · Stadt · Land
Ansprechpartner & KontoKontakt für Rückfragen und Abrechnung per SEPA-Lastschrift.4 Angaben
Ansprechpartner: Name, E-Mail, Telefon
Ansprechpartner: Anrede · Ansprechpartner: Vorname(n) · Ansprechpartner: Name · Ansprechpartner: E-Mail · Ansprechpartner: Telefon
Firmenkonto (IBAN, BIC)
Firmenkonto IBAN · BIC
Die Kartenumsätze werden vom angegebenen Firmenkonto per Lastschrift eingezogen. Das vorausgefüllte Mandat erhalten Sie nach dem Absenden zum Unterschreiben; die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
Kundenkennwort für die telefonische Identifizierung
Ein frei wählbares Kennwort, mit dem Sie sich später am Telefon als Kunde ausweisen, z. B. bei Rückfragen oder Kartensperren. Wählen Sie kein Passwort, das Sie anderswo verwenden.
Vertretungsregel (Einzel- oder gemeinsame Vertretung)
Einzelvertretung: eine Person darf das Unternehmen allein verpflichten und unterschreiben. Gemeinsame Vertretung: mindestens zwei Personen müssen gemeinsam unterschreiben. Maßgeblich ist, was im Register oder Gesellschaftsvertrag steht.
Rechtliche VertreterJe vertretungsberechtigter Person (bis zu 5):7 Angaben
Name
Anrede · Vorname(n) · Nachname
- Funktion (z. B. Geschäftsführer/in, Inhaber/in, Prokura)
Geburtsdatum und -ort, Nationalität
Geburtsort · Geburtsdatum · Nationalität
Privatanschrift
Privatadresse: Straße & Hausnummer · PLZ · Stadt · Land
E-Mail und Mobilnummer
E-Mail · Mobilnummer
Handeln auf eigene oder fremde Rechnung
Die Person handelt nicht für sich bzw. das eigene Unternehmen, sondern im Auftrag und wirtschaftlich für eine andere Person – etwa als Treuhänder. Im Normalfall lautet die Antwort „Im eigenen Namen und auf eigene Rechnung“.
Politisch exponierte Person (PEP)?
Eine Person, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat – z. B. Staats- und Regierungschefs, Minister, Parlamentsabgeordnete, Mitglieder oberster Gerichte, Botschafter, hohe Offiziere oder Mitglieder der Leitung staatseigener Unternehmen (§ 1 Abs. 12 GwG). Als PEP gelten auch deren Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen (§ 1 Abs. 13 und 14 GwG). Der Status wirkt mindestens 12 Monate nach Ende des Amts fort. Ein „Ja“ führt nicht zur Ablehnung, sondern zu zusätzlichen gesetzlichen Prüfungen.
Wirtschaftlich BerechtigteJe natürlicher Person mit mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte (bis zu 5):6 Angaben
Name
Anrede · Vorname(n) · Nachname
Geburtsdatum und -ort, Nationalität
Geburtsdatum · Geburtsort · Nationalität
- Land des Wohnsitzes
Anteil an Kapital / Stimmrechten (%)
Jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte hält oder das Unternehmen auf vergleichbare Weise kontrolliert (§ 3 GwG). Mittelbar heißt: auch über zwischengeschaltete Gesellschaften.
Politisch exponierte Person (PEP)?
Eine Person, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat – z. B. Staats- und Regierungschefs, Minister, Parlamentsabgeordnete, Mitglieder oberster Gerichte, Botschafter, hohe Offiziere oder Mitglieder der Leitung staatseigener Unternehmen (§ 1 Abs. 12 GwG). Als PEP gelten auch deren Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen (§ 1 Abs. 13 und 14 GwG). Der Status wirkt mindestens 12 Monate nach Ende des Amts fort. Ein „Ja“ führt nicht zur Ablehnung, sondern zu zusätzlichen gesetzlichen Prüfungen.
- Ausweiskopie (Personalausweis oder Reisepass)
KartenprogrammIhr geplanter Einsatz der Karten:3 Angaben
Anzahl Karten zum Start und perspektivisch
Geplante Anzahl Karten: Start · Geplante Anzahl Karten: Perspektivisch
Erwartetes Kartenvolumen pro Monat und Jahr (EUR)
Erwartetes Kartenvolumen pro Monat · Erwartetes Kartenvolumen pro Jahr
Einsatzgebiet und internationale Nutzung
Erwartetes Einsatzgebiet · Erwartete internationale Nutzung
Unterlagen je Rechtsform
Privatpersonen können die Firmenkarte leider nicht beantragen.
Bitte als PDF, JPG, JPEG, PNG hochladen, max. 10 MB je Datei. Registerauszüge dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Einzelunternehmen
- Gewerbeanmeldung
Freiberufler
- Approbationsurkunde / Erlaubnis ODER Steuernummermitteilung des Finanzamts mit Validierung des Geschäftszwecks
Eingetragener Kaufmann (e.K.)
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Gewerbeanmeldung(en)
Bitte eine der folgenden Varianten einreichen:
Variante A – Gesellschaftsvertrag
- Gesellschaftsvertrag (von mind. 2 Gesellschaftern unterzeichnet)
- Gesellschafterliste (von mind. 2 Gesellschaftern unterzeichnet)
Variante B – Finanzamt-Bestätigung
- Kopie des Bestätigungsschreibens des Finanzamts mit der Steuernummer
- Gesellschafterliste (von mind. 2 Gesellschaftern unterzeichnet)
Eingetragene GbR (eGbR)
- Handelsregisterauszug / Gesellschafterregister (nicht älter als 3 Monate)
- Transparenzregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Gesellschafterliste
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Transparenzregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Gesellschafterliste (von mind. 2 Gesellschaftern unterzeichnet, optional) optional
GmbH
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Transparenzregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Gesellschafterliste
Gemeinnützige GmbH (gGmbH)
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Transparenzregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Gesellschafterliste
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts oder Bescheid nach § 60a AO)
GmbH & Co. KG
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) (KG)
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) der Komplementär-GmbH
- Transparenzregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Gesellschafterliste
Kommanditgesellschaft (KG)
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Transparenzregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Gesellschafterliste
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Transparenzregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Organigramm zur Beteiligungsstruktur der Aktionäre
Unternehmergesellschaft (UG)
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Transparenzregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Gesellschafterliste
Eingetragene Genossenschaft (eG)
- Handels-/Genossenschaftsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Transparenzregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Gesellschafterliste
Eingetragener Verein (e.V.)
- Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Transparenzregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) (i.d.R. Vereinsvorstand = fiktiver wB)
Nicht eingetragener Verein
- Vereinssatzung (i.d.R. Vereinsvorstand = fiktiver wB)
Aktiengesellschaft (AG) – nicht börsennotiert
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Transparenzregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Organigramm zur Beteiligungsstruktur der Aktionäre
Aktiengesellschaft (AG) – börsennotiert
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Transparenzregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Aktienregisterauszug
- Nachweis der Börsennotierung (z. B. Screenshot)
Stiftung
- Stiftungsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Stiftungssatzung (optional) optional
- Transparenzregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) (i.d.R. Stiftungsvorstand = wB)
Behörde
- Übersicht der Organe der Behörde
- Dokumente oder Dienstsiegel über die Berechtigung der auftretenden Person (Behördenleiter = fiktiver wB)
Gemeinde / Stadt
- Dokumente oder Dienstsiegel über die Berechtigung der auftretenden Person (Bürgermeister = fiktiver wB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Übersicht der Organe
- Dokumente oder Dienstsiegel über die Berechtigung der auftretenden Person
- Bestätigungsschreiben, ob eine natürliche Person wB ist (sonst Vorstandsvorsitzender = fiktiver wB)
Gesellschaft in Gründung
- Notariell bestätigte Gründungsunterlagen (Gründungsurkunde, Satzung, Gesellschaftervertrag, etc.)
Ausländische Gesellschaftsform
Ein Online-Antrag ist für diese Rechtsform leider nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie unseren Support: cardholder@beyondbyrs2.com
Sonstige
Ein Online-Antrag ist für diese Rechtsform leider nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie unseren Support: cardholder@beyondbyrs2.com
Privatperson (ohne Unternehmen)
Privatpersonen können die Firmenkarte leider nicht beantragen.
Häufige Fragen & Begriffe
Was ist eine politisch exponierte Person (PEP)?
Eine Person, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat – z. B. Staats- und Regierungschefs, Minister, Parlamentsabgeordnete, Mitglieder oberster Gerichte, Botschafter, hohe Offiziere oder Mitglieder der Leitung staatseigener Unternehmen (§ 1 Abs. 12 GwG). Als PEP gelten auch deren Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen (§ 1 Abs. 13 und 14 GwG). Der Status wirkt mindestens 12 Monate nach Ende des Amts fort. Ein „Ja“ führt nicht zur Ablehnung, sondern zu zusätzlichen gesetzlichen Prüfungen.
Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?
Jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte hält oder das Unternehmen auf vergleichbare Weise kontrolliert (§ 3 GwG). Mittelbar heißt: auch über zwischengeschaltete Gesellschaften.
Was, wenn niemand mehr als 25 % hält?
Dann gilt der gesetzliche Vertreter, geschäftsführende Gesellschafter oder Partner als „fiktiver wirtschaftlich Berechtigter“ (§ 3 Abs. 2 GwG) – in der Regel die Geschäftsführung bzw. der Vorstand. Wählen Sie im Antrag „Keine natürliche Person hält/kontrolliert > 25 %“ und erfassen Sie diese Person unter den rechtlichen Vertretern.
Was bedeutet „auf Rechnung eines Dritten“?
Die Person handelt nicht für sich bzw. das eigene Unternehmen, sondern im Auftrag und wirtschaftlich für eine andere Person – etwa als Treuhänder. Im Normalfall lautet die Antwort „Im eigenen Namen und auf eigene Rechnung“.
Einzel- oder gemeinsame Vertretung?
Einzelvertretung: eine Person darf das Unternehmen allein verpflichten und unterschreiben. Gemeinsame Vertretung: mindestens zwei Personen müssen gemeinsam unterschreiben. Maßgeblich ist, was im Register oder Gesellschaftsvertrag steht.
Wofür ist das Kundenkennwort?
Ein frei wählbares Kennwort, mit dem Sie sich später am Telefon als Kunde ausweisen, z. B. bei Rückfragen oder Kartensperren. Wählen Sie kein Passwort, das Sie anderswo verwenden.
Woher bekomme ich einen Handels- oder Transparenzregisterauszug?
Den Handelsregisterauszug erhalten Sie online über das gemeinsame Registerportal der Länder (handelsregister.de), den Transparenzregisterauszug über transparenzregister.de. Beide dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Wozu das SEPA-Lastschriftmandat?
Die Kartenumsätze werden vom angegebenen Firmenkonto per Lastschrift eingezogen. Das vorausgefüllte Mandat erhalten Sie nach dem Absenden zum Unterschreiben; die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
Warum werden so viele Angaben benötigt?
Als beaufsichtigtes Institut sind wir nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, Unternehmen, ihre Vertreter und wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren, bevor eine Geschäftsbeziehung beginnt. Die Angaben werden verschlüsselt übertragen und nur zu diesem Zweck verwendet.
Was passiert nach dem Absenden?
Sie können die Zusammenfassung Ihrer Angaben und das vorausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat als PDF herunterladen. Anschließend prüfen wir Ihren Antrag und melden uns bei Rückfragen beim angegebenen Ansprechpartner.
Alles beisammen?
Dann starten Sie jetzt Ihren Antrag – Ihre Angaben werden erst im letzten Schritt übermittelt.